SCHLAGSTEMPEL-KENNZEICHNUNG

Vorgaben für eine bundesweite Rückverfolgbarkeit (gemäß Vereinbarung im Bundesmarktverband vom 23.03.2006) OBERE ZEILE: 3 Kreisbuchstaben 3 Gemeindeziffern UNTERE ZEILE 4 Betriebsziffern SONDERZEICHEN (z.B. QS oder Stall) dürfen nur auf Zusatzfelder am Stiel